Abgasuntersuchung
für alle Fahrzeuge ...

... nach Terminvereinbarung oder während unserer normalen Öffnungszeiten.

Ohne Termin müssen sie ggf. mit Wartezeiten bis zu einer halben Stunde rechnen.



       Hauptuntersuchung ...

- jeden Mittwoch ab 11:00 Uhr
- Donnerstag und Freitag ab 9:30 Uhr
oder nach Terminvereinbarung.

HU nach §21 der StVZO (HU für Fahrzeuge die länger als 18 Monate stillgelegt waren) nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Abnahme von Anbauten, Fahrwerkänderungen, Umbauten (nach §19 Abs.3 der StVZO) möglich nach Terminvereinbarung.


Um Wartezeiten zu reduzieren und einen reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können, ist es grundsätzlich sinnvoll, einen Termin mit uns zu vereinbaren.

Auch für AU / HU bieten wir ihnen unseren Hol- und Bringservice an.